Das müsst Ihr zum begleiteten Fahren wissen:
Grundsätzlich dürft Ihr mit dem BF17 Führerschein alles fahren, was auch in der Klasse B enthalten ist.
Allerdings muss bei dem Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zusätzlich mindestens eine Begleitperson eingetragen werden. Diese Begleitperson muss mit Euch im Auto sitzen, wenn Ihr fahrt.
Durch das begleitete Fahren ab 17 habt Ihr die Möglichkeit, bereits vor Eurer Volljährigkeit Fahrpraxis zu erlangen. Eure Begleitperson soll lediglich als Helfer fungieren und Euch Ratschläge geben, keinesfalls in Euer Fahren eingreifen.
Folgende Voraussetzungen muss Eure Begleitperson erfüllen:
- über 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nur maximal ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
Mindestalter: 17 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM, L und Mofa
Theorie- und Praxisstunden für Euren B17-Führerschein:
Laut Gesetz sind 14 Theoriestunden von je 90 Minuten vorgeschrieben.
Dabei vermitteln 12 Stunden davon den Grundstoff und 2 Stunden beziehen sich auf den Zusatzstoff.
Sobald Ihr alle Theoriestunden absolviert und die Prüfungsfragen drauf habt, könnt Ihr in die theoretische Prüfung gehen.
Der Praxisunterricht enthält 12 Sonderfahrten von je 45 Minuten. Dazu gehören:
- 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten